Die Beitragssatzung 1/414.12.2003 | |||
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Fassung vom 20.04.20021. Beitragspflicht1.1. Alle Mitglieder über 16 Jahre sind beitragspflichtig, ausgenommen hiervon sind nur Lebenspartner und Mitglieder unter 16 Jahren. 1.2. Zerbricht eine Lebenspartnerschaft, so beginnt die Beitragspflicht unmittelbar.
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