Die internationalen Eishockey-RegelnRegel 110 - Strafbank11.02.2004 | ||||
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Regel 110 - Strafbank a) Jedes Spielfeld muß mit Sitzen oder Bänken für mindestens fünf Spieler jeder Mannschaft, bezeichnet als STRAFBANK" Ausgestattet sein. Für jede Mannschaft müssen getrennte Strafbänke vorhanden sein, welche in einem angemessenen Abstand voneinander entfernt sind. Die Strafbänke müssen sich gegenüber der neutralen Zone befinden und vor dem unbefugten Zutritt durch andere Personen als den bestraften Spielern und den Strafbankbetreuern geschützt sein. b) Ein als SCHIEDSRICHTERKREIS" bezeichneter Halbkreis mit einem Radius von 3 m ist mit 5 cm breiten roten Linien unmittelbar vor dem Platz des offiziellen Punktrichters auf dem Spielfeld zu markieren.
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