Die internationalen Eishockey-RegelnRegel 306 - Puck29.02.2004 | ||||
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Regel 306 - Puck Der Puck muß aus vulkanisiertem Gummi oder einem anderen genehmigten Material in einer Stärke von 2,54 cm und mit einem Durchmesser von 7,62 cm hergestellt sein und hauptsächlich von schwarzer Farbe sein. Der Puck darf nicht weniger als 156 g und nicht mehr als 170 g wiegen.
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