Die internationalen Eishockey-RegelnRegel 405 - Matchstrafen29.02.2004 | ||||
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Regel 405 - Matchstrafen a) Eine MATCHSTRAFE" bewirkt den Ausschluss eines Spielers für den Rest des Spieles, und der Bestrafte ist sofort in die Garderobe zu schicken. Er kann jedoch nach Ablauf von fünf Minuten effektiver Spielzeit durch einen Ersatzmann vertreten werden. Note: Für alle Matchstrafen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie verhängt wurden, werden gegen den schuldigen Spieler 25 Minuten eingetragen. b) Ein Spieler, gegen den eine Matchstrafe verhängt wurde, kann an keinen weiteren Spielen teilnehmen, bevor sein Fall von den zuständigen Verbandsstellen behandelt wurde. Note 1: Der Schiedsrichter muß unmittelbar nach dem betreffenden Spiel alle Matchstrafen und deren Begleitumstände den zuständigen Verbandsstellen melden. Bei Meisterschaften und Turnieren wird jeder Spieler, gegen den eine Matchstrafe verhängt wird, zumindest für das nächste Spiel seiner Mannschaft gesperrt. Note 2: Wenn bei einem von der IIHF sanktioniertem Spiel oder Turnier gegen einen Spieler eine Matchstrafe oder schwere Disziplinarstrafe verhängt wurde, muß das Organisationskomitee den nationalen Verband des bestraften Spielers unverzüglich per Telegramm oder Fax verständigen und ist außerdem verpflichtet, den Bericht des Schiedsrichters so rasch wie möglich dorthin zu senden.
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