Die internationalen Eishockey-RegelnRegel 410 - Ergänzende Disziplinarmassmahmen29.02.2004 | ||||
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Regel 410 - Ergänzende Disziplinarmassmahmen Neben den in diesen Artikeln festgelegten Maßnahmen liegt es im Ermessen der zuständigen Disziplinarstelle, nach Ablauf des Spieles jeden Vorfall zu untersuchen, der sich im Verlauf eines Spieles ereignete, und zusätzliche Strafen für Verstöße festzulegen, die von einem Spieler, Offiziellem, beim Aufwärmen, beim Gang in die Garderoben, im Verlauf eines Spieles oder danach begangen werden; es ist dabei belanglos, ob solche Verstöße bereits vom Schiedsrichter bestraft worden sind oder nicht. Note: Für Meisterschaften und Turniere gilt, dass solche Verstöße vor dem nächsten Spiel der Mannschaft(en) behandelt werden müssen. Für nationale Meisterschaften sind die nationalen Bestimmungen zu befolgen.
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