Die internationalen Eishockey-RegelnRegel 503 - Linienrichter29.02.2004 | ||||
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Regel 503 - Linienrichter a) Es ist die Pflicht des Linienrichter, Verletzung der Spielregeln festzustellen, die folgende Regeln betreffen: Er muß das Spiel unterbrechen, sobald der Puck Er muß das Spiel unterbrechen: b) Er hat das Spiel zu unterbrechen, wenn der Puck von einem Spieler zu einem Mitspieler mit der Hand bzw. durch hohen Stock geschlagen wurde und es offensichtlich ist, daß der Schiedsrichter den Verstoß nicht beobachtet hat. c) Er muß jederzeit das Anspiel übernehmen, ausgenommen bei Spielbeginn, Beginn eines jeden Drittels und nach jedem gültigen Tor. Der Schiedsrichter kann sich jederzeit an einen Linienrichter wenden, damit dieser das Anspiel übernimmt. d) Auf Anfrage des Schiedsrichters muß er seine Meinung über alle Vorfälle äußern, die sich im Laufe des Spieles ereignet haben. e) Er darf das Spiel nicht unterbrechen, um Strafen zu verhängen, es sei denn, es handelt sich um Verstöße gegen folgende Regeln: Diese Regelverletzungen muß er dem Schiedsrichter melden, der seinerseits gegen die schuldigen Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt. Er muß dem Schiedsrichter unverzüglich seine Meinung über die näheren Umstände äußern, wenn das Tor absichtlich aus seiner normalen Position verschoben wurde, Regel 608 - Spielverzögerung. Er muß dem Schiedsrichter unverzüglich seine Meinung über jede Regelverletzung äußern, die eine kleine Bankstrafe, eine große Strafe oder Matchstrafe, eine Disziplinarstrafe, eine Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine schwere Disziplinarstrafe zur Folge hat.
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