Die internationalen Eishockey-RegelnRegel 619 - Behinderung12.04.2004 | ||||
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Regel 619 - Behinderung a) Eine kleine Strafe muß gegen jeden Spieler verhängt werden, der das Vorwärtskommen eines Gegners, der sich nicht im Besitz des Pucks befindet, behindert oder unterbindet, dem Gegner absichtlich den Stock aus der Hand schlägt oder der einen Spieler, der seinen Stock oder einen sonstigen Ausrüstungsgegenstand fallen gelassen hat, daran hindert, diesen wieder aufzunehmen, oder der etwaige liegen gelassene oder zerbrochene Stöcke, einen regelwidrigen Puck oder sonstige Gegenstände auf einen gegnerischen Spieler, der den Puck führt, wirft oder ihm auf eine Weise, die ihn ablenken könnte, zuwirft. (Vergleiche auch Regel 633 a) - Stockwurf.) Note 1: Der Spieler, der zuletzt den Puck berührt hat (der Torhüter ausgenommen) gilt als der Spieler im Besitz des Pucks. Bei der Auslegung dieser Regel muß sich der Schiedsrichter darüber im klaren sein, welcher der Spieler die Behinderung verursacht. Oft wird die Behinderung durch die Handlung und die Bewegung des angreifenden Spielers verursacht, da die verteidigenden Spieler das Recht haben, ihren Platz zu halten" bzw. die angreifenden Spieler zu beschatten". Note 2: Die Schiedsrichter werden auf die folgenden drei Arten offensiver Behinderung speziell hingewiesen, die bestraft werden müssen: Defensive Behinderung bezieht sich auf Körperkontakt mit einem gegnerischen Spieler, der nicht im Besitz des Pucks ist. b) Eine kleine Strafe ist gegen jeden Spieler zu verhängen, der von der Spielerbank oder der Strafbank aus mit seinem Stock oder während des Spieles mit dem Körper die Bewegungen des Pucks oder eines Gegners auf dem Spielfeld behindert. c) Wenn ein angreifender Spieler absichtlich im Torraum steht, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, und der darauffolgende Einwurf findet in der neutralen Zone statt. Eine kleine Strafe ist gegen jeden Spieler zu verhängen, der mit dem Stock oder mit dem Körper die Bewegungen eines Torhüters in dessen Torraum behindert oder unterbindet. d) Wenn der Torhüter bereits von der Eisfläche genommen wurde und irgendein Spieler (einschließlich Torhüter) bzw. Mannschaftsoffizieller seiner Mannschaft sich regelwidrig auf der Eisfläche befindet und mit dem Körper bzw. mit dem Stock oder einem sonstigen Gegenstand die Bewegungen des Pucks oder eines gegnerischen Spielers auf der Eisfläche behindert, muß der Schiedsrichter unverzüglich der schuldlosen Mannschaft ein Tor zuerkennen.
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